Fragestellung
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Hinweis
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Aufführung eines nicht geschützten Werkes
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erlaubt und kostenfrei (Sterbejahr von Autor / Komponist liegen mehr als 70 Jahre zurück)
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Aufführung einzelner geschützter Lieder
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erlaubt und kostenfrei, sofern der Schulträger mit der GEMA einen Pauschalvertrag abgeschlossen hat - andernfalls ist eine GEMA-Meldung der Veranstaltung erforderlich. (Quelle: www.gema.de)
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szenische Aufführung (Musical, Singspiel, Revue, Theaterstück usw.) in Schule oder Kirche
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bis zu 15 % Umfang bzw. bis max. 5 Minuten erlaubt und kostenfrei (Quelle: https://www.fau.de/files/2018/02/Merkblatt-zum-Urheberrecht_mit-UrhWissG.pdf)
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szenische Aufführung eines Musicals, Singspiels, Revue, Theaterstücks usw. in Schule oder Kirche
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bei mehr als 15 % Umfang bzw. mehr als 5 Minuten muss das Aufführungsrecht beim Rechteinhaber (Verlag) erworben werden.
Die öffentliche Wiedergabe ist einwilligungsfrei (wenn kein Eintritt erhoben wird), ist aber vergütungspflichtig. (§ 52 Abs. 1 UrhG)
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Fotokopieren von Printmedien (Schulbücher, Arbeitshefte, Sachbücher, Musikeditionen und belletristische Werke) in Klassenstärke
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erlaubt bis zu 10 %, jedoch nicht mehr als 20 Seiten. Schulbücher dürfen somit niemals vollständig kopiert oder eingescannt werden.
Quelle: www.schulbuchkopie.de
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Audio-CD kopieren
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nicht erlaubt (s. kreisförmiger Aufdruck auf der CD)
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