Aufführungsrechte

Aufführungsrechte

Für eine öffentliche Aufführung z. B. eines Mini-Musicals in Ihrer Schule / Institution benötigen Sie das Aufführungsrecht. Wir bieten besonders günstige Konditionen für den schulischen Bereich an. 

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Szenische Aufführungen (Musical, Singspiel, Revue, Theaterstück usw.) in Schule oder Kirche:

Bis zu 15 % Umfang bzw. bis max. 5 Minuten sind erlaubt und kostenfrei (Quelle: https://www.fau.de/files/2018/02/Merkblatt-zum-Urheberrecht_mit-UrhWissG.pdf) Bei mehr als 15 % Umfang bzw. mehr als 5 Minuten muss das Aufführungsrecht beim Rechteinhaber (Verlag) erworben werden. Die öffentliche Wiedergabe ist einwilligungsfrei (wenn kein Eintritt erhoben wird), ist aber vergütungspflichtig.  (§ 52 Abs. 1 UrhG) 

Wenn Sie bereits eines unserer Musicals aufgeführt und dabei versäumt haben, Ihre Veranstaltung anzumelden, können Sie dies jetzt noch nachholen: Aufführung nachträglich anmelden.