Die Buchstabenpiraten / Räuber Robert / Die Grünquatschlinge / DE sucht den Weihnachtsmann / Der Zeitenmann / Das Fussballwunder / Dreamgirls / Schule ist alles oder nichts ...
Manchmal kann man schon mal etwas vergessen. Sie hatten eine Aufführung eines unserer Mini-Musicals? Aber nicht daran gedacht, die erforderliche Aufführungsgenehmigung zu erwerben? Oder Ihnen war gar nicht bekannt, dass man ein Aufführungsgenehmigung benötigt? Mit dieser Bestellung erwerben Sie nachträglich das Aufführungsrecht für eine Einzel-Aufführung. Nach Zahlungseingang erhalten Sie ein PDF-Dokument mit der Lizensierung Ihrer Aufführung, so dass für Sie alles korrekt im rechtlichen Rahmen ist.
Für diese Bestellung benötigen wir einige wenige Angaben. Bitte teilen Sie uns ergänzend zu dieser Bestellung Folgendes mit:
a) Welches Musical haben Sie aufgeführt?
b) Für welche Schule / Institution wurde aufgeführt?
c) Anzahl der Aufführungen (wenn Sie mehr als eine Aufführung hatten, bitte die STÜCKZAHL im WARENKORB entsprechend ändern)
d) Datum der Aufführung/en.
Auch wenn PAYPAL als Zahlungsmethode voreingestellt ist: Selbstverständlich können Sie auch PER RECHNUNG bezahlen: Zum Warenkorb, zur Kasse, dann Zahlungsmethode ändern ...
Staffelpreise für Nachmeldungen:
1 Aufführung 58 €
bei 2 Aufführungen 48 € pro A.
bei 3 Aufführungen 44 € pro A.
bei 4 Aufführungen 40 € pro A.
bei 5 Aufführungen 36 € pro A.
bei 6 Aufführungen 32 € pro A.
HINWEIS: Für eine öffentliche Aufführung z. B. eines Mini-Musicals in Ihrer Schule / Institution benötigen Sie das Aufführungsrecht. Wir bieten besonders günstige Konditionen für den schulischen Bereich an.
Szenische Aufführungen (Musical, Singspiel, Revue, Theaterstück usw.) in Schule oder Kirche:
Bis zu 15 % Umfang bzw. bis max. 5 Minuten erlaubt und kostenfrei (Quelle: https://www.fau.de/files/2018/02/Merkblatt-zum-Urheberrecht_mit-UrhWissG.pdf) Bei mehr als 15 % Umfang bzw. mehr als 5 Minuten muss das Aufführungsrecht beim Rechteinhaber (Verlag) erworben werden. Die öffentliche Wiedergabe ist einwilligungsfrei (wenn kein Eintritt erhoben wird), ist aber vergütungspflichtig. (§ 52 Abs. 1 UrhG) „Das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland ist Teil der Rechtsordnung, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt. (...) Das Aufführungsrecht bezeichnet im Urheberrecht das ausschliessliche Recht des Urhebers, über das Ob und Wie von Aufführungen seines Werkes zu entscheiden.“ (Quelle: Wikipedia)